Meldung von Bedenken - “Speak Up” oder “Whistleblowing”?
In jeder Art von Organisation, sei es privat oder öffentlich, groß oder klein, können ungesetzliche Aktivitäten und Verstöße gegen geltendes Recht auftreten. Dies umfasst ein breites Spektrum von Handlungen, darunter Korruption, Betrug, fragwürdige Geschäftspraktiken und Verletzungen von Gesetzen und Vorschriften. Falls diese Angelegenheiten nicht angemessen angegangen werden, kann dies erhebliche Schäden sowohl für das öffentliche Interesse als auch für den Ruf der Organisation zur Folge haben.
Personen die für Zentiva tätig sind, oder Personen, die in berufsbezogenen Aktivitäten mit Zentiva in Kontakt stehen, sind oft die ersten, die von solchen Vorfällen erfahren. Diese Personen befinden sich somit in einer einzigartigen Position, um die relevanten Stellen zu benachrichtigen, die in der Lage sind, das Problem effektiv anzugehen.
Wir bei Zentiva sind davon überzeugt, dass eine qualifizierte Untersuchung und Reaktion auf solche Meldungen uns dabei hilft, unrechtmäßige Aktivitäten zu verhindern und eine angemessene Reaktion sicherzustellen.
Deshalb hat Zentiva die Zentiva Speak Up-Initiative eingeführt, um eine sichere und vertrauliche Meldeumgebung zu schaffen. Im Rahmen von Speak Up können Sie jedes verfügbare Mittel oder jeden verfügbaren Kanal (“Speak Up-Kanal”) nutzen, um gehört zu werden.
Zusätzlich als Reaktion auf die EU-Whistleblower-Richtlinie haben wir ein Hinweisgebersystem implementiert. Wie vom Hinweisgeberschutzgesetz gefordert, haben wir spezielle Kommunikationskanäle für Hinweisgeber (“Whistleblowing-Kanal”) eingerichtet.
Das Kapitel “Meldung von Bedenken” in unserem Ethikkodex aber auch detaillierte interne Regeln legen die wesentlichen Maßnahmen fest.
Wenn Sie Bedenken äußern möchten, stellen Sie bitte sicher, dass Sie das richtige Werkzeug verwenden:
Speak Up |
Whistleblowing |
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Festgelegt und ausführlich beschrieben gemäß den internen Richtlinien von Zentiva |
Festgelegt durch geltendes Recht und ausführlich beschrieben gemäß den internen Richtlinien von Zentiva |
Gilt für alle Zentiva-Länder |
Gilt nur für Länder, in denen es gesetzlich vorgeschrieben ist |
Jeder kann sich äußern und wird gehört |
Nur Reporter, die im Gesetz definiert sind, können als Whistleblower behandelt werden |
Anonym (es sei denn, der Reporter entscheidet sich dagegen) |
Nicht anonym (es sei denn, die lokalen Gesetze erfordern, dass anonyme Berichte akzeptiert werden) |
Jedes Thema kann angesprochen werden |
Berichte müssen in begrenzte Bereiche fallen, die durch das lokale Gesetz vorgegeben sind |
Berichte können über jeden Speak Up-Kanal gemacht werden |
Berichte müssen nur über den Whistleblowing-Kanal gemacht werden |
Falscher Bericht ist ein Verstoß gegen interne Regeln – disziplinarische Maßnahmen gelten |
Falscher Bericht ist ein Verstoß gegen das Gesetz und interne Regeln – disziplinarische Maßnahmen und Bußgelder gelten |
Bitte melden Sie Verstöße über unsere offizielle Seite zum Hinweisgeberschutz, sollte Ihre Meldung unter die Whistleblowing-Richtlinie fallen, oder aber über unsere Speak Up-Seite.